Holzbrücken im Emmental
8 Buholzer/Fuchs 9 Holzbrücken im Emmental ZOLL Pfennige «Erstlich ein jeder Möntsch so über die Brügg gat soll geben» Ein Krämer mit einer «Krätze» 6 Ross und Mann 2 Von einem beladenen Krämerross 8 Von einem beladenen Krämerross mit Käse, Anken, Ziger, Salz, Wein, Korn, Mehl, Fleisch, Wolle oder andere Ware 4 Von jedem Wagen 1 Von jedem Karren 6 Von einem Ochsen, Kuh, Rind, sei es klein oder gross 2 Von jedem Ross, so es an der Hand zum Märit oder davon geführt wird 2 Von einem Schwein 2 Von einem Kalb, Bock, Geiss oder Schaf 1 ie Erlaubnis zum Bau einer neuen Brücke machte die Re- gierung in erster Linie von der Höhe der allfälligen Zollein- nahmen abhängig. War sie der Ansicht, das eine neue Brücke Zolleinbus- sen für eine bestehende benachbarte Brücke zur Folge haben könnte, waren die Chancen der Brückengemeinden, dass ihr Gesuch be- willigt werde, gering. In der Regel wurde die Hälfte der Zolleinnah- men an den Staat abgeführt, der Rest war für den Unterhalt der Brücke bestimmt. Der Han- del wurde dadurch stark erschwert. Um Zoll- gebühren zu vermeiden, gab es zum Teil sehr abenteuerliche Versuche, die Brücken zu um- fahren, was wiederum den «Gnädigen Her- ren» missfiel. «Betriegerey und Verschlagnisse der Fuhrleute» beschäftigten die Behörden re- gelmässig. Die vielen im Umlauf befindlichen Geldwährungen erleichterten die Sache auch nicht. Es traf vor allem «Auswärtige», denn Gemeinden, die sich am Bau der Brücken be- teiligten, waren von der Zollpflicht befreit. Generell verzichteten die «Gnädigen Herren» auf Investitionen in neue Strassen und damit auch in neue Brücken. Ihr Interesse galt allein, mit Zöllen und Posttaxen Geld zu verdienen. Je nach Interessenlage wurde die Handelstä- tigkeit teilweise stark beschränkt. So wurde 1765 der Gemeinde Trub gestattet, eine eige- ne Brücke über die Ilfis zu bauen, allerdings mit der Einschränkung, dass diese nur für den Gebrauch von «mentschen, viech und kleinen fuhrwerken, nit aber für güter wägen» dienen dürfe. Im Zuge der allgemeinen Liberalisierung des Handels im 19. Jahrhundert wurden die hin- derlichen Zölle schrittweise abgeschafft. 1844 gab es nur noch an den Kantonsgrenzen Zoll- stationen. 1853 fielen die Strassenzölle durch Bundesgesetz endgültig weg. D Auszug aus dem Zolltarif von 1791. Die Tarife wurden im Verlauf der Jahre immer komplizier- ter. Die umfangreiche Auflistung umfasst von A (Asche, Anken, Amseln) bis Z (Ziger, Zinn, Zucker) über 300 Positionen. Die Zölle von 1553 für die Lauperswiler- brücke waren noch recht einfach gehalten. Mittelalter Die Zolltafel der Brücke von Lützelflüh M O P
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